Sicher aufwachsen bei uns
Damit Kinder neugierig die Welt entdecken können, brauchen sie zuerst eines: Sicherheit. Der Schutz der uns anvertrauten Kinder ist deshalb die wichtigste Grundlage unserer Arbeit – und gleichzeitig eine gesetzliche Pflicht.
Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz, Förderung, Beteiligung und eine gewaltfreie Erziehung. Diese Rechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention, im Grundgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz verankert. Bei uns prägen sie den Alltag.
Vier Säulen, auf denen unser Kinderschutz steht
⚖️ Klarer rechtlicher Rahmen
Wir haben ein verbindliches Schutzkonzept entwickelt – nach den Vorgaben des § 45 SGB VIII und des KiTaG Rheinland-Pfalz. Alle Mitarbeitenden müssen vor Dienstantritt ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Außerdem verpflichten sich alle schriftlich auf unseren hausinternen Verhaltenskodex.
🌱 Prävention im Alltag
Unser Schutzkonzept lebt nicht im Aktenordner, sondern im Alltag. Klare Regeln zu Nähe und Distanz, sichere Raumgestaltung, kindgerechte Pflege- und Schlafsituationen, ein eigenes sexualpädagogisches Konzept und eine Grundhaltung, die Kinder stärkt und ernst nimmt.
🚨 Klare Handlungswege im Verdachtsfall
Falls wir Anzeichen einer Gefährdung wahrnehmen, haben wir klare, standardisierte Abläufe. Wir arbeiten eng mit dem Kreisjugendamt Neuwied, dem Landesjugendamt und einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (Kinderschutzfachkraft) zusammen. Niemand muss diese Verantwortung allein tragen.
🙋 Beteiligung und Beschwerde
Kinder, die sich beschweren dürfen, können sich besser schützen. Eltern, die wissen, an wen sie sich wenden können, vertrauen leichter. Deshalb sind kindgerechte Beschwerdewege und eine offene Kommunikationskultur zentrale Bestandteile unseres Schutzkonzeptes.
Unser Schutzkonzept im Detail
Unser ausführliches Schutzkonzept liegt als eigenständiges Dokument vor und wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Aus Schutzgründen stellen wir es nicht öffentlich zum Download bereit. Eltern, Fachkräfte und Kooperationspartner können das vollständige Schutzkonzept jederzeit bei der Einrichtungsleitung einsehen oder anfragen.